1 avril 2026
Peter Burkhalter | D'un point vue personnel
CAS Baukultur an der HSLU
Recht im Fokus: Der CAS Baukultur an der HSLU startete mit einem inspirierenden Auftakt. Im Zentrum standen rechtliche Fragen, die für die Entwicklung hoher Baukultur zunehmend wichtig sind.
CAS Baukultur – ein toller Auftakt: Recht im Fokus
Mit einem inhaltlich dichten und zugleich inspirierenden Auftakt startete die Durchführung des CAS Baukultur Resiliente Prozesse für qualitätsvolle Lebensräume an der HSLU. Der erste Kurstag war geprägt von rechtlichen Fragestellungen, ein Thema, das für die Entwicklung und Umsetzung einer hohen Baukultur zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Stefan Kunz und Christian Schnieper (als Kursleiter) und Peter Burkhalter als Rechtsdozent durften insgesamt 16 engagierte und qualifizierte Teilnehmende begrüssen. Ihre Bereitschaft, sich aktiv einzubringen und kritisch mitzudiskutieren, war sehr gross: Ein idealer Start für den weiteren Verlauf des CAS.
Stefan Kunz, Peter Burkhalter und Christian Schnieper
Baukultur und Recht: Bestehendes weiterdenken
Ausgehend von Zitaten aus der Publikation der Tagung «Baukultur und Recht» an der Universität Freiburg wurden anhand von bestehenden und neuen Rechtsinstrumente aufgezeigt, wie Baukultur gestärkt und konkret verankert werden kann. Anhand ausgewählter Case Studies auf Ebene Bund, Kanton und Gemeinde wird praxisnah vermittelt, wie Baukultur bereits heute rechtlich wirksam umgesetzt werden kann und wo noch Entwicklungspotenzial (de lege ferenda) besteht.
Der Kodex für hohe Baukultur als gemeinsamer Nenner
Ein zentrales Thema war der von der Stiftung Baukultur Schweiz lancierte Kodex für hohe Baukultur. Dieser soll nicht nur das baukulturelle Engagement der Bau- und Immobilienwirtschaft bewirken, sondern insbesondere ein gemeinsames Verständnis zwischen privaten Akteuren und der öffentlichen Hand entwickeln. Die Inhalte des Kodex wurden intensiv diskutiert. Die Teilnehmenden waren sich einig: Der Kodex ist ein wertvolles Instrument – insbesondere als freiwilliger, eigenverantwortlicher Überzeugungsnachweis aller Akteure. Gleichzeitig wurde die Frage aufgeworfen, ob und wie solche Grundsätze künftig auch verbindlicher werden könnten, etwa im Rahmen von Ausschreibungsverfahren oder sogar auf vertraglicher Basis.
Link Kodex hohe Baukultur
Zwischen Anspruch und Rechtsrealität
Die Diskussion führte schnell zu grundlegenden Fragen, wie sie auch im Thesenheft Baukultur und Recht vom Präsidenten der Stiftung Baukultur Schweiz, Enrico Slongo, formuliert werden:
"Wenn also hohe Baukultur für den Dreiklang von Zweckmässigkeit, Verhältnismässigkeit und Rechtmässigkeit steht, stellen sich folgende Fragen: Kann der Begriff «hohe Baukultur» in die Gesetzgebung und/oder Rechtsprechung als Rechtsbegriff aufgenommen werden? Wie kann hohe Baukultur als Rechtsbegriff qualitativen Faktoren vor quantitative Faktoren gewichten, mehr noch letztere ersetzen, und dennoch zu Rechts- und Planungssicherheit führen? Ja, ist es sogar möglich, dass wir dadurch unsere Gesetzgebung kürzen könnten? Müssten anstelle von Gebäudelängen und -höhen neue qualitätssichernde Verfahren in den Rechtsgrundlagen verankert werden, damit Bauen im Bestand verträglich wird?"
Diese Überlegungen zeigen das Spannungsfeld deutlich: Baukultur bewegt sich zwischen messbaren Anforderungen und qualitativen Ansprüchen, die sich nicht immer einfach juristisch fassen lassen.
Im gleichen Kontext wurde an der Tagung Baukultur und Recht durch Jacques Dubey, Professor an der Universität Freiburg festgehalten:
"Die analoge Umsetzung mit der hohen Baukultur ist jedoch aufgrund der Breite und der Unbestimmtheit des Begriffs besonders herausfordernd, da der Begriff unzählige bestehende Rechtsgebiete abdeckt, von denen die drei wichtigsten in die kantonale Zuständigkeit fallen: Heimatschutz (Art. 78 BV), Raumplanung (Art. 75 BV) und Bauwesen. Sowohl im Recht als auch in der Stadtplanung fängt man nie oder nur selten bei Null (neu) an. Selbst die besten Ideen der Welt müssen sich mit dem bereits Bestehenden auseinandersetzen. Daher stellt sich die Frage, wie die hohe Baukultur in der Schweiz rechtlich abgesichert werden soll, ohne dass der Bund bei der Einhaltung der Erklärung von Davos völlig auf den Goodwill der Kantone angewiesen ist und ohne dass der Bund die Begriffe «Bundesaufgabe» (NHG) und «Grundsatzgesetzgebung» (RPG) auf Kosten der kantonalen Souveränität noch weiter ausdehnt."
Ein Blick nach vorne
Die Kodex-Initiative der Stiftung Baukultur Schweiz ist breit abgestützt. Bereits heute haben über 40 Organisationen und Akteure den Kodex unterzeichnet – ein starkes Signal für die Relevanz des Themas.
Mit Spannung wird nun erwartet, wie sich der Begriff der Baukultur im Rahmen der neuen Gesetzesartikel konkret auswirken wird (tritt am 1.7.2026 in Kraft).
Der Auftakt des CAS hat gezeigt: Die Diskussion ist lanciert und sie wird weiter an Tiefe gewinnen. Denn eines ist klar: Hohe Baukultur entsteht nicht zufällig, sondern im Zusammenspiel von Gestaltung, Verantwortung und rechtlichem Rahmen.
