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Hohe Baukultur braucht Gestaltungsraum

Dritte Tagung in der Aula Magna der Universität Misericorde in Freiburg © Stiftung Baukultur Schweiz - Fotograf: Conrad von Schubert

17 novembre 2023
Stiftung Baukultur Schweiz | D'un point vue personnel

Hohe Baukultur braucht Gestaltungsraum

Unter dem Titel «Baukultur und Recht» wurden die rechtlichen Grundlagen, auf denen Baukultur entstehen kann, näher beleuchtet. Und wie es so ist in den Rechtswissenschaften, spielt die Sprache eine evidente Rolle; die Tagung war ganz selbstverständlich bilingue. Die anwesenden 210 Teilnehmenden haben sich aktiv eingebracht.

Wie Stiftungsratspräsident Enrico Slongo in seiner Begrüssung feststellt, bringen bei weitem nicht alle Bauvorhaben, die den kantonalen Gesetzen und kommunalen Reglementen entsprechen, einen qualitativen Mehrwert für die Gesellschaft. Tragen also nicht, weil sie den geltenden kantonalen Gesetzen und kommunalen Regeln entsprechen, automatisch zu hoher Baukultur bei. Kein Wunder: Hohe Baukultur ist nicht quantitativ zu messen wie ein Grenzabstand oder eine Traufhöhe. Kann der Begriff «hohe Baukultur» in die Gesetzgebung und/oder Rechtsprechung als Rechtbegriff aufgenommen werden? Und wenn ja, wie kann hohe Baukultur als Rechtsbegriff qualitative Faktoren vor quantitative Faktoren gewichten, ja ersetzen und dennoch zu Rechts- und Planungssicherheit führen? Diesen Fragen ging man in Freiburg nach, wobei drei Podien, moderiert von einer Professorin und zwei Professoren, verschiedene Themen beleuchteten: Wie sehen die rechtlichen Grundlagen der Baukultur aus? Welches sind die rechtlichen Instrumente der Baukultur, und wie verhalten sich die Akteure der Bau- und Immobilienbranche in Bezug auf die Baukultur?

Nach Erläuterungen zum Thema Baukultur und wertvollen Hinweisen von Jean-François Steiert, Staatsrat Kanton Freiburg, und Carine Bachmann, Direktorin des Bundesamtes für Kultur, wurde das erste Podium eröffnet.

Hohe Baukultur braucht Gestaltungsraum

Jean-François Steiert, Staatsraat Kanton Freiburg © Stiftung Baukultur Schweiz - Fotograf: Conrad von Schubert

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Carine Bachmann, Direktorin Bundesamt für Kultur © Stiftung Baukultur Schweiz - Fotograf: Conrad von Schubert

Auf dem ersten Panel sassen neben zwei Studentinnen der Rechtswissenschaft Lukas Bühlmann und Gabriela Theus, beide Stiftungsräte, sowie Oliver Martin vom BAK und Mylène Bidault vom Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte. Ihr Beitrag, die Kultur, und somit mitgemeint die Baukultur als Menschenrecht, wie es von der UNO in den 1940er Jahren definiert wurde, zu betrachten, öffnete Augen. Die Werte und Traditionen, die ein Leben lebenswert machen, sind also Kultur und somit Menschenrecht, wobei Traditionen und Gepflogenheiten sich verändern, verhandelbar sind und kommuniziert werden müssen. Schlussendlich sind die Bedingungen zu schützen, unter denen Menschen (Bau-)Kultur herstellen können. Sie sind dann dazu in der Lage, wenn sie sich als Akteurinnen oder Akteure verstehen und es sowohl eine gute Gesprächskultur als auch Partizipationsmöglichkeiten gibt.

Hohe Baukultur braucht Gestaltungsraum

Podium 1 "Die rechtlichen Grundlagen der Baukultur" © Stiftung Baukultur Schweiz - Fotograf: Conrad von Schubert

Im zweiten Panel präsentierte Prof. Jacques Dubey anhand von konkreten Fällen eine Übersicht der rechtlichen Instrumente. Die anregende Diskussion war auf die Gestaltung der Verfahren zur Sicherung der Bauqualität ausgerichtet. Mitdiskutiert haben Enrico Slongo und Susanne Zenker, Stiftungsrätin, Stefanie Schwab, Professorin an der HEIA in Freiburg, zwei Architekten (Gregory Grämiger und Timothy Allen), Mathieu Carrel, Doktor der Rechtwissenschaften und Rechtsanwalt, sowie ein Student der Rechtswissenschaft.

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Podium 2 "Die rechtlichen Instrumente der Baukultur" © Stiftung Baukultur Schweiz - Fotograf: Conrad von Schubert

Auch im dritten Panel unter der Leitung von Prof. Jean-Baptiste Zufferey wurde rege mit den Teilnehmenden diskutiert. Der Moderator erstellte anhand von Beispielen aus der Immobiliensanierung eine Liste der typischen Akteure bei Grossprojekten und beschrieb die Rechte und Pflichten, die ihnen die Rechtsordnung zuweist. Podiumsteilnehmende waren neben einer Studentin der Rechtswissenschaft Christian Schnieper und Markus Burkhalter, beide Stiftungsräte, Stefan Kunz, Geschäftsführer des Schweizer Heimatschutz und Eileen Kandji, Gründungspartnerin bei fmr, concertation-expérimentation-communication (urbain).

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Podium 3 "Die Akteure der Bau- und Immobilienbranche in Bezug auf die Baukultur" © Stiftung Baukultur Schweiz - Fotograf: Conrad von Schubert

Man ahnt es, es wird schnell komplex. Das Bauen als Querschnittsaufgabe ist ganzheitlich. Die Baukultur, die viele Lebens- und Arbeitsbereiche beinhaltet, ist daneben nicht normativ. Wo könnte denn überhaupt die Baukultur als Rechtsbegriff zu stehen kommen? Und wie stellen wir sicher, dass es in Kraft tritt? Sollten deshalb weitere rechtlich verbindliche Gesetze erlassen werden? Im Moment laufen die ersten Schritte, ein «Baukulturrecht» im Natur- und Heimatschutzgesetz unterzubringen, erklärte Oliver Martin abschliessend. Eva Maria Belser sieht in einer Verankerung der Baukultur in einem neuen Art. 17b Natur- und Heimatschutzgesetz höchstens einen ersten Schritt einer Verrechtlichung der Baukultur. Grundsätzlich liegt der Natur- und Heimatschutz jedoch in der Verantwortung der Kantone. Hinzu kommt, dass das Natur- und Heimatschutzgesetz – im Unterschied zur Baukultur – nicht die gesamte gebaute (und noch unverbaute) Landschaft erfasst, sondern der Erhaltung bestimmter Güter der Umwelt um ihrer selbst willen und der Erhaltung bestimmter Güter der gebauten Umwelt dient.

Hohe Baukultur braucht Gestaltungsraum

© Stiftung Baukultur Schweiz - Fotograf: Conrad von Schubert

Und man möchte ergänzen: Die Hohe Baukultur braucht, gesetzlich verankert oder nicht, ihre Fürsprecher, sie benötigt gute PR und muss in all ihren Facetten immer wieder aufs Neue erklärt und verhandelt werden. Die Stiftung Baukultur Schweiz und ihre Partner scheuen die Komplexität solcher Fragestellungen nicht und haben in Freiburg einmal mehr gezeigt, dass die Beantwortung vieler Fragen nicht einfach ist, die Diskussion derselben aber auf hohem Niveau sehr wohl möglich und nötig ist.

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Rege Diskussionen in Pausen © Stiftung Baukultur Schweiz - Fotograf: Conrad von Schubert

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Kulinarischer Hochgenuss © Stiftung Baukultur Schweiz - Fotograf: Conrad von Schubert

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Nächste Jahrestagung vom 3. - 5. Oktober 2024
in Mendrisio/Lugano

Stiftung Baukultur Schweiz

Die Stiftung Baukultur Schweiz ist eine nationale, neutrale und politisch unabhängige Stiftung. Im Frühjahr 2020 gegründet, bringt sie Akteure zusammen, schafft Plattformen, initiiert Prozesse und macht sich stark für jene, welche die Grundlagen der Baukultur inhaltlich ausarbeiten oder diese in der Praxis umsetzen.

Einige Impressionen:

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© Stiftung Baukultur Schweiz - Fotograf: Conrad von Schubert

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© Stiftung Baukultur Schweiz - Fotograf: Conrad von Schubert

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© Stiftung Baukultur Schweiz - Fotograf: Conrad von Schubert

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